Bieten Sie eine textuelle Alternative zu allem, was nicht textuell ist. Diese Richtlinie gilt für (fast) alle Illustrationen, Fotos, Videos und andere nicht-textuelle Inhalte auf Ihrer Website.
Dank der Verfügbarkeit von Textalternativen können Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Legastheniker und Nicht-Muttersprachler die nicht-textuellen Inhalte auf Ihrer Website (leichter) wahrnehmen und verstehen. Sie können sich z. B. die Textalternativen von einer Computerstimme vorlesen lassen, automatisch übersetzen, in Blindenschrift oder großem Text anzeigen lassen.
Erlaubte Ausnahme
Die WCAG erlaubt eine Ausnahme von diesem Erfolgskriterium für nicht-textuelle Inhalte, die Sie rein dekorativ nutzen. Einige Beispiele dafür, zusammen mit anderen (weniger häufigen) Ausnahmen, finden Sie in der offiziellen WCAG-Richtlinie 1.1.1.