1.2.4 Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige (live) (A)

Achtung: Dieses Erfolgskriterium ist eine Verschärfung des Kriteriums 1.2.2 Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige (aufgezeichnet).

Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige sind auch für alle Live-Videoübertragungen erforderlich.

Untertitelung ist eine schriftliche Version des Dialogs eines Films oder Videos, der am unteren Bildschirmrand gezeigt wird und so synchron wie möglich zu dem erscheint, was die Leute im Video sagen.

Bei Live-Videoübertragungen werden diese Untertitel oft mit kurzer Verzögerung angezeigt. In einigen Fällen wird das Videobild selbst mit einer Verzögerung ausgestrahlt, so dass die Untertiteler Zeit haben, Untertitel zu formulieren und dann synchron anzuzeigen.