2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden (A)

Für alle beweglichen, blinkenden oder scrollenden Teile und Inhalte, die automatisch erneuert werden, gelten alle folgenden Funktionen.

Sich bewegen, blinken, scrollen

Wenn die Bewegung, das Blinken oder Scrollen automatisch beginnt und länger als 5 Sekunden dauert, muss eine Pausentaste hinzugefügt werden.

Beispiel: ein Karussell mit Fotos, ein Newsticker

Automatische Erneuerung

Für jede Form von automatisch aktualisierten Informationen, die automatisch starteen und parallel zu anderen Inhalten angezeigt werden, gibt es eine Möglichkeit für den Benutzer, diesen Prozess zu unterbrechen, zu stoppen oder zu verbergen.

Beispiel: Live-Wahlergebnisse während des Abstimmungsprozesses

 

Erlaubte Ausnahme

Wenn Bewegung, Blinken oder Scrollen unerlässlich sind, muss dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt sein. Die WCAG erwähnt jedoch keine Beispiele..