Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte sind ein wichtiger Bestandteil der Barrierefreiheit. Es kann aber auch umgekehrt sein: In manchen Fällen verwendet man einfach eine nicht-textuelle Alternative zum Text auf einer Seite. Denken Sie an ein Video, das ein komplexes Konzept auf einfache Weise erklärt oder an eine Übersetzung des Textes in die Gebärdensprache. Wenn alle Informationen im Text enthalten sind, ist diese Multimedia-Datei eine „Medienalternative zum Text“.

Wann zählt eine Datei als Medienalternative?

Wenn die Mediendatei nicht mehr Informationen enthält, als bereits im Text enthalten sind (direkt oder über Textalternativen), können Sie sie als Medienalternative zum Text sehen. Die Multimedia-Datei muss als solche gekennzeichnet sein. Verwenden Sie z.B. Kurztextalternative. Geben Sie an, dass es sich um eine Medienalternative handelt und geben Sie an, wo sich der entsprechende Text befindet.

Medienalternativen können Folgendes beinhalten:

  • nur Ton
  • nur Bewegtbild
  • eine Kombination aus Audio und Video

Welche Anforderungen an die barrierefreie Zugänglichkeit gelten nicht für eine Medienalternative?

Wenn eine bestimmte Multimedia-Datei als Medienalternative zum Text angesehen werden kann, müssen die folgenden Anforderungen für diese Datei nicht erfüllt sein, vorausgesetzt, die Datei ist eindeutig als Medienalternative gekennzeichnet: