Die Europäische Kommission hat über einen Durchführungsbeschluss eine Mustererklärung zum barrierefreien Zugang vorgeschlagen, worin auferlegt wird, dass bestimmte Informationen in der Erklärung enthalten sein müssen.

Um den Behörden bei der Erstellung ihrer Erklärung für barrierefreien Zugang gemäß der europäischen Richtlinie für barrierefreien Web-Zugang zu helfen, hat BOSA einen Assistenten entwickelt, der sie Schritt für Schritt durch alle Elemente führt, die notwendig sind.

Bevor Sie Ihre Erklärung ausfüllen können, müssen Sie einige Dinge bei sich haben, die Ihnen helfen, Zeit zu sparen:

  • Den Bericht über die Zugänglichkeitsprüfung der Website, für die Sie die Erklärung abgeben möchten.
  • Die Kontaktdaten der für die Zugänglichkeit Ihrer Website zuständigen Abteilung
  • Informationen über mögliche zukünftige Änderungen an Ihrer Website
  • Die Alternativen, die Ihre Site bietet, um jedem Bürger den Zugang zu allen auf Ihrer Site enthaltenen Informationen zu ermöglichen, die noch nicht den WCAG 2.1-Kriterien entsprechen würden.

Die Hilfe der für die eher technischen Aspekte Ihrer Website zuständigen Abteilung kann interessant sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Am Ende dieses Assistenten werden die eingegebenen Daten in einer wiederverwendbaren HTML-Seite verarbeitet, die in den meisten Fällen einfach in das Content-Management-System der Website kopiert werden kann, auf die sie sich bezieht.

Wenn Sie das nächste Mal Änderungen an Ihrer Website oder Anwendung vornehmen, sparen Sie Zeit und Sichtbarkeit, indem Sie von Ihren Lieferanten die direkte Berücksichtigung von Zugänglichkeitskriterien verlangen!