Gemäß der Europäischen Richtlinie 2016/2102 müssen alle öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein.
Websites sind manchmal mit unzugänglichen Elementen überladen: zu kleiner Text, ungeeignete Typografie, mangelnder Kontrast, eine laute Umgebung, die es Ihnen schwer macht, den Inhalt eines Videos zu verstehen oder ein offizielles Online-Formular mit Zeitdruck auszufüllen, ist nicht für jedermann einfach.
Das Untertiteln eines Videos und die Verwendung klarer Kontraste für bessere Sichtbarkeit sind daher einige Beispiele für unverzichtbare Anpassungen, um Ihre Website für alle vollständig zugänglich zu machen.
In diesem Zusammenhang stellt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Regionen und Gemeinschaften ein Werkzeugkasten zur Verfügung, um allen öffentlichen Einrichtungen dabei zu helfen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Auf dieser Website finden Sie die notwendigen Elemente, die Sie bei diesem Prozess unterstützen, um Ihre Website für alle benutzerfreundlich, klar und verständlich zu gestalten.
Projekt- oder Produktverantwortliche, Entwickler, Redakteure, Grafikdesigner und Manager/Entscheidungsträger finden hier alle relevanten Informationen für sie.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Zugänglichkeit Ihrer Website zu testen, indem Sie zu verbessernde Elemente anzeigen und eine Zugänglichkeitserklärung erstellen.