Digitale Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen.
Jedes Jahr wird eine Auswahl dieser Websites und mobilen Anwendungen geprüft, um ihre Konformität mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit zu bewerten.
Dabei können zwei Arten von Audits durchgeführt werden: das vereinfachte Audit und das vertiefte Audit.
Diese Bewertungen dienen dazu, die Einhaltung der Norm EN 301 549 zu überprüfen.
Die vereinfachte Prüfung
Ein vereinfachtes Audit ist eine teilweise Bewertung der Barrierefreiheit, die auf einer begrenzten Anzahl von Kriterien der Norm EN 301 549 und einer begrenzten Auswahl an Seiten basiert.
Das vereinfachte Audit umfasst:
- Die Überprüfung der Verfügbarkeit und Konformität der Barrierefreiheitserklärung. Fehlt sie oder entspricht sie nicht den Anforderungen, gilt Ihre Website unmittelbar als "nicht konform".
- Einen automatischen Scan, der mit den Tools des FÖD BOSA durchgeführt wird.
- Zwei manuelle Tests auf der Startseite:
- die Navigation mit der Tabulatortaste durch interaktive Elemente,
- die Überprüfung eines sichtbaren Fokus (sichtbarer Indikator um anklickbare Elemente bei der Tastaturnavigation).
Da das vereinfachte Audit sich auf bestimmte Kriterien und Seiten beschränkt, können nicht alle potenziellen Barrierefreiheitsprobleme erkannt werden.
Es eignet sich als erste Einschätzung, reicht jedoch nicht aus, um eine Website als vollständig konform zu erklären.
Nur ein vertiefte Audit kann eine vollständige Konformität bestätigen.
Die vertiefte Prufüng
Ein vertiefte Audit ist eine vollständige Bewertung, die von einer Expertin oder einem Experten für digitale Barrierefreiheit durchgeführt wird, auf Basis aller Kriterien der Norm EN 301 549.
Es gilt für Websites, Webanwendungen und mobile Anwendungen.
Das vertiefte Audit umfasst:
- Die Überprüfung der Verfügbarkeit und Konformität der Barrierefreiheitserklärung. Fehlt sie oder entspricht sie nicht den Anforderungen, gilt Ihre Website unmittelbar als "nicht konform".
- Eine detaillierte manuelle Analyse einer Auswahl von zentralen Seiten der Website (häufig besuchte Seiten, mit vielfältigen Inhalten, Formularen usw.).
- Einen ergänzenden automatischen Scan einer größeren Anzahl von Seiten.
Nur dieses Audit ermöglicht es, eine vollständige Konformität mit der Norm EN 301 549 offiziell zu bestätigen.
Es sind 3 Konformitätsstufen vorgesehen :
Vollständig konform :
Eine Website bzw. Anwendung wird für „vollständig konform“ erklärt, wenn sie eine konforme und aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit enthält und die Website bzw. Anwendung keine Fehler hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweist. Um eine Website oder Anwendung für vollständig konform zu erklären, ist eine vertiefte Prüfung erforderlich, die von einem vom Kontrollorgan benannten Experten für Barrierefreiheit durchgeführt wird.
Teilweise konform :
Eine Website bzw. Anwendung wird für „teilweise konform“ erklärt, wenn sie eine konforme und aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit enthält und die Website bzw. Anwendung weniger als 50 % Fehler hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweist. Dies ist die höchste Konformitätsstufe, die mit einer vereinfachten Prüfung erzielt werden kann.
Nicht konform :
Eine Website bzw. Anwendung wird für „nicht konform“ erklärt, wenn keine offizielle Prüfung durchgeführt wurde und/oder keine vollständige und aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit vorliegt und/oder die Website mehr als 50 % Fehler hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweist.