Was ist der Unterschied zwischen WCAG und der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die Europäische Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von öffentlichen Websites zielen darauf ab, Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.

Es gibt jedoch wichtige Unterschiede.

Die WCAG bieten technische Empfehlungen, um Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Diese Empfehlungen sind freiwillig und werden weltweit genutzt.

Die Europäische Richtlinie 2016/2106 betrifft die Barrierefreiheit von öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen der Europäischen Union und legt den Mitgliedstaaten einen verbindlichen rechtlichen Rahmen auf. Die Europäische Richtlinie stützt sich auf die Norm EN 301 549, die sich von den WCAG-Regeln unterscheidet.

Die Europäische Richtlinie verlangt die Hinzufügung einer Barrierefreiheitserklärung und eines Beschwerdeverfahrens auf Websites und mobilen Anwendungen.

Darüber hinaus schreibt sie vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine Kontrollorganisation eingerichtet wird, um die Einhaltung der Europäischen Richtlinie und nicht der technischen WCAG-Empfehlungen zu überprüfen. Die alleinige Einhaltung der WCAG-Regeln für eine Website oder mobile Anwendung reicht also nicht aus, um die Anforderungen der Europäischen Richtlinie zu erfüllen.

Als Behörde, die für die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Richtlinie verantwortlich ist, ist das FÖD Strategie und Unterstützung dafür zuständig, zu prüfen, ob die Anforderungen der Richtlinie auf jeder Website und mobilen Anwendung des föderalen öffentlichen Sektors erfüllt werden. Dazu kontrollieren wir jedes Jahr eine repräsentative Stichprobe von Websites und mobilen Anwendungen.

Entspreche ich der europäischen Richtlinie, wenn ich den WCAG-Empfehlungen folge?

Nein, allein das Befolgen der WCAG 2.1 A und AA-Empfehlungen garantiert keine Konformität mit der europäischen Richtlinie für digitale Barrierefreiheit, da diese letztere mehr Kriterien abdeckt. Umgekehrt garantiert die Konformität mit der europäischen Richtlinie die Konformität mit den WCAG 2.1 A und AA-Empfehlungen. Daher ist eine Website, die den WCAG 2.1 A und AA-Empfehlungen entspricht, nicht automatisch mit der europäischen Richtlinie konform.

Konformität WCAG 2.1 A und AA & Konformität mit der europäischen Richtlinie
Aspekte WCAG 2.1 A und AA Europäische Richtlinie
Umfang Internationale technische Empfehlungen für alle Websites und mobile Anwendungen Verpflichtung zur Einhaltung der Norm EN 301 549, die nur für Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen in EU-Ländern gilt
Konformitätsstufe WCAG bietet 3 Konformitätsstufen (A, AA, AAA)

Die Europäische Richtlinie sieht 3 Konformitätsstufen vor:

  • Nicht konform
  • Teilweise konform
  • Vollständig konform
Barrierefreiheitserklärung - Beschwerdeverfahren Keine Keine
Aufsichtsbehörde Keine FÖD BOSA Strategie und Unterstützung für die föderale Regierung
Sanktionen Keine - auf freiwilliger Basis Sanktionen in der Zukunft vorgesehen
Hinweis

Das Vorhandensein eines AnySurfer-Labels garantiert ebenfalls nicht die Konformität mit der Europäischen Richtlinie. Nur staatliche Kontrollbehörden sind berechtigt, Ihnen das Konformitätsniveau mit der Europäischen Richtlinie zu garantieren.

Diese Behörden sind:

  • Bundesstaat: FÖD BOSA Strategie und Unterstützung
  • Flämische Regierung: Agentschap Overheidspersoneel, Dienst Diversiteitsbeleid voor 2021
  • Wallonisch-Brüsseler Föderation: ETNIC
  • Region Brüssel-Hauptstadt: Equal Brussels
  • Wallonische Region: Agence du Numérique
  • Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft