Kommunizieren Sie Ihre Bemühungen durch die „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Es ist obligatorisch, sie auf Websites und Anwendungen zu erwähnen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine Seite, die erklärt:

  • Wie zugänglich die Website oder Anwendung ist
  • Der Grad der Einhaltung der Norm
  • Welche Teile der Website oder der Anwendung noch nicht zugänglich sind und welche Alternativen Sie anbieten
  • Geplante Verbesserungen auf kurze bis mittlere Sicht
  • Wie Sie die Zugänglichkeit getestet haben
  • Wen Menschen, die Schwierigkeiten haben, kontaktieren können und auf welche Weise

In der Praxis sollte der Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit Folgendes erwähnen:

  • Ort oder Anwendung, auf den bzw. die sich die Erklärung bezieht
  • Welche Normen/Standards erfüllt werden: sie entspricht derzeit der Stufe WCAG 2.1: AA
  • Geben Sie an, wie Sie die Einhaltung dieser Norm festgestellt haben.
    Zum Beispiel:
    • eine Validierung eines Auditors,
    • ein IAAP-zertifizierter Experte,
    • oder über einen Link zu einem formellen Prüfungsbericht.
  • Seiten oder Teile, die die Anforderungen noch nicht erfüllen:
    • Was werden Sie dagegen tun?
    • Wann werden Sie damit fertig sein?
    • Welche Alternative schlagen Sie in der Zwischenzeit vor?
  • Das Datum der Erklärung und das Datum der letzten Aktualisierung.
  • Die Kontaktdaten des Zugänglichkeitsmanagers, den Sie kontaktieren können, um ein Problem zu melden.

Tipps

  • Veröffentlichen Sie die Erklärung als Webseite und nicht als herunterladbares Dokument.
  • Platzieren Sie den Link zu der/den Zugänglichkeitserklärung(en) an einer logischen Stelle, z. B. unten auf der Seite.
  • Achtung: Bei mobilen Anwendungen muss sich die Erklärung auf der Anwendung, auf der verlinkten Website, falls vorhanden, und auf den Download-Plattformen, auf denen die Anwendung zu finden ist, befinden. Es müssen also zwei getrennte Erklärungen auf den Seiten, die Applikationen anbieten, vorhanden sein!
  • Geben Sie klar und deutlich "Erklärung zur Barrierefreiheit" oder "Zugänglichkeit dieser Website" an.
  • Schreiben Sie so klar wie möglich, ohne unverständlichen Jargon. Helfen Sie ihnen, eine Lösung zu finden oder Sie zu kontaktieren.
  • Für die öffentlichen Dienstleistungen hat die Kommission eine Mustererklärung zur Zugänglichkeit veröffentlicht. Jeder Mitgliedstaat (Regionen, Gemeinden) kann diese Vorlage ausfüllen.
  • Websites mit dem AnySurfer-Label haben eine Statusseite. Fühlen Sie sich frei, einen Link zu dieser Seite in Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit hinzuzufügen, um Ihre Ansprüche zu begründen.
  • Das FÖD Strategie und Unterstützung hat einen digitalen Assistenten zum Ausfüllen der Erklärung zur Barrierefreiheit entwickelt.
  • Lassen Sie sich bei der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit von anderen Websites inspirieren
    Zum Beispiel: die Zugänglichkeitserklärung von DNS Belgien

Eine gute Zugänglichkeitserklärung sollte:

  • Leicht zu finden sein
  • Prägnant und leicht zu lesen sein
  • Ehrlich und konkret sein
  • Regelmäßig aktualisiert werden

Dieser Artikel ist größtenteils aus einem Blog-Post auf der Website von Anysurfer.be (auf Niederländisch oder Fransözisch) kopiert