Kommunizieren Sie Ihre Bemühungen durch die „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Es ist obligatorisch, sie auf Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors anzugeben.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine Seite, die erklärt:

  • Wie zugänglich die Website oder Anwendung ist
  • Der Grad der Einhaltung der Norm
  • Welche Teile der Website oder der Anwendung noch nicht zugänglich sind und welche Alternativen Sie anbieten
  • Geplante Verbesserungen auf kurze bis mittlere Sicht
  • Wie Sie die Zugänglichkeit getestet haben
  • Wen Menschen, die Schwierigkeiten haben, kontaktieren können und auf welche Weise

In der Praxis sollte der Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit Folgendes erwähnen:

  • Ort oder Anwendung, auf den bzw. die sich die Erklärung bezieht
  • Welche Normen/Standards erfüllt werden: sie entspricht gemäß der europäischen Norm EN 301549 Version 3.2.1 (2021), die unter anderem die Kriterien für die Kategorien A und AA des WCAG 2.1-Standards enthält.
  • Die Art und Weise, in der Sie die Einhaltung dieser Norm festgestellt haben, entweder durch ein vereinfachtes Audit, das von der Kontrollstelle durchgeführt wurde, oder durch ein gründliches Audit.
  • Ein Link zu einem offiziellen Auditbericht.
  • Seiten oder Teile, die die Anforderungen noch nicht erfüllen:
    • Was werden Sie dagegen tun?
    • Wann werden Sie damit fertig sein?
    • Welche Alternative schlagen Sie in der Zwischenzeit vor?
  • Das Datum der Erklärung und das Datum der letzten Aktualisierung.
  • Die Kontaktdaten des Zugänglichkeitsmanagers, den Sie kontaktieren können, um ein Problem zu melden.

Tipps

  • Veröffentlichen Sie die Erklärung als Webseite und nicht als herunterladbares Dokument.
  • Platzieren Sie den Link zu der/den Zugänglichkeitserklärung(en) an einer logischen Stelle, z. B. unten auf der Seite.
  • Achtung: Bei mobilen Anwendungen muss sich die Erklärung auf der Anwendung, auf der verlinkten Website, falls vorhanden, und auf den Download-Plattformen, auf denen die Anwendung zu finden ist, befinden. Es müssen also zwei getrennte Erklärungen auf den Seiten, die Applikationen anbieten, vorhanden sein!
  • Geben Sie klar und deutlich "Erklärung zur Barrierefreiheit" oder "Zugänglichkeit dieser Website" an.
  • Schreiben Sie so klar wie möglich, ohne unverständlichen Jargon. Helfen Sie ihnen, eine Lösung zu finden oder Sie zu kontaktieren.
  • Das FÖD Strategie und Unterstützung hat einen digitalen Assistenten zum Ausfüllen der Erklärung zur Barrierefreiheit entwickelt.

Eine gute Zugänglichkeitserklärung sollte:

  • Leicht zu finden sein
  • Prägnant und leicht zu lesen sein
  • Ehrlich und konkret sein
  • Regelmäßig aktualisiert werden