Kommunizieren Sie Ihre Bemühungen durch die „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Es ist obligatorisch, sie auf Websites und Anwendungen zu erwähnen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine Seite, die erklärt:
- Wie zugänglich die Website oder Anwendung ist
- Der Grad der Einhaltung der Norm
- Welche Teile der Website oder der Anwendung noch nicht zugänglich sind und welche Alternativen Sie anbieten
- Geplante Verbesserungen auf kurze bis mittlere Sicht
- Wie Sie die Zugänglichkeit getestet haben
- Wen Menschen, die Schwierigkeiten haben, kontaktieren können und auf welche Weise
In der Praxis sollte der Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit Folgendes erwähnen:
- Ort oder Anwendung, auf den bzw. die sich die Erklärung bezieht
- Welche Normen/Standards erfüllt werden: sie entspricht derzeit der Stufe WCAG 2.1: AA
- Geben Sie an, wie Sie die Einhaltung dieser Norm festgestellt haben.
Zum Beispiel:- eine Validierung eines Auditors,
- ein IAAP-zertifizierter Experte,
- oder über einen Link zu einem formellen Prüfungsbericht.
- Seiten oder Teile, die die Anforderungen noch nicht erfüllen:
- Was werden Sie dagegen tun?
- Wann werden Sie damit fertig sein?
- Welche Alternative schlagen Sie in der Zwischenzeit vor?
- Das Datum der Erklärung und das Datum der letzten Aktualisierung.
- Die Kontaktdaten des Zugänglichkeitsmanagers, den Sie kontaktieren können, um ein Problem zu melden.
Tipps
- Veröffentlichen Sie die Erklärung als Webseite und nicht als herunterladbares Dokument.
- Platzieren Sie den Link zu der/den Zugänglichkeitserklärung(en) an einer logischen Stelle, z. B. unten auf der Seite.
- Achtung: Bei mobilen Anwendungen muss sich die Erklärung auf der Anwendung, auf der verlinkten Website, falls vorhanden, und auf den Download-Plattformen, auf denen die Anwendung zu finden ist, befinden. Es müssen also zwei getrennte Erklärungen auf den Seiten, die Applikationen anbieten, vorhanden sein!
- Geben Sie klar und deutlich "Erklärung zur Barrierefreiheit" oder "Zugänglichkeit dieser Website" an.
- Schreiben Sie so klar wie möglich, ohne unverständlichen Jargon. Helfen Sie ihnen, eine Lösung zu finden oder Sie zu kontaktieren.
- Für die öffentlichen Dienstleistungen hat die Kommission eine Mustererklärung zur Zugänglichkeit veröffentlicht. Jeder Mitgliedstaat (Regionen, Gemeinden) kann diese Vorlage ausfüllen.
- Websites mit dem AnySurfer-Label haben eine Statusseite. Fühlen Sie sich frei, einen Link zu dieser Seite in Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit hinzuzufügen, um Ihre Ansprüche zu begründen.
- Das FÖD Strategie und Unterstützung hat einen digitalen Assistenten zum Ausfüllen der Erklärung zur Barrierefreiheit entwickelt.
- Lassen Sie sich bei der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit von anderen Websites inspirieren
Zum Beispiel: die Zugänglichkeitserklärung von DNS Belgien
Eine gute Zugänglichkeitserklärung sollte:
- Leicht zu finden sein
- Prägnant und leicht zu lesen sein
- Ehrlich und konkret sein
- Regelmäßig aktualisiert werden
Dieser Artikel ist größtenteils aus einem Blog-Post auf der Website von Anysurfer.be (auf Niederländisch oder Fransözisch) kopiert