Die Erklärung zur Barrierefreiheit informiert die Besucher über den Grad der Barrierefreiheit einer Website und bietet ihnen die Möglichkeit, eventuelle Probleme zu melden.
Sie widerspiegelt auch das Bestreben der Verantwortlichen, die digitale Zugänglichkeit ihrer Website zu verbessern, und stellt sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich eingehalten werden.
Ein spezielles Feld in der Erklärung ist für die Kontaktdaten reserviert, damit Besucher Fragen zur Barrierefreiheit der Website stellen und/oder eine Beschwerde einreichen können. Dies ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information.
1. Erster Kontakt: der Verantwortliche der Website
Wenn ein Besucher eine Frage hat oder ein Problem mit der Barrierefreiheit der Website meldet, sollte er sich zunächst an das Team wenden, das für die Website oder die mobile Anwendung zuständig ist. Die entsprechenden Kontaktdaten sind in der BarrierefreiheitsErklärung angegeben.
2. Zweiter Kontakt: die zuständige Verwaltung
Wenn der Besucher keine Antwort erhält oder wenn die Antwort unzureichend ist, kann er sich an die Beschwerdestelle wenden. Dazu muss die Organisation in der BarrierefreiheitsErklärung die Kontaktdaten der Beschwerdestelle angeben. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung.
Damit eine Beschwerde eingereicht und als zulässig angesehen werden kann, muss der Besucher zuvor Kontakt mit den im ersten Schritt genannten Verantwortlichen aufgenommen haben.
3. Letzter Ausweg: der Ombudsmann
Wenn nach den ersten beiden Schritten keine Lösung gefunden wurde oder keine zufriedenstellende Antwort vorliegt, kann sich der Besucher an den zuständigen Ombudsmann wenden (auf Bundes-, Regional- oder Gemeinschaftsebene, je nach Aufsichtsbehörde der Website).
Die Organisation ist ebenfalls verpflichtet, die vollständigen Kontaktdaten des zuständigen Ombudsmanns anzugeben (Website, E-Mail, Telefon, Adresse).
Die Aktualisierung dieser Informationen ist eine gesetzliche Verpflichtung, die es den Besuchern ermöglicht, schnell eine Antwort zu erhalten und bei Problemen einem klaren Verfahren zu folgen. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die angegebenen Kontakte aktuell und erreichbar sind.