Die Barrierefreiheitserklärung ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Einrichtungen des öffentlichen Sektors.
A. Was muss zwingend in einer Barrierefreiheitserklärung stehen?
1. Identifizierung der Organisation:
Geben Sie deutlich den Namen der Organisation an, die für die Website verantwortlich ist.
Beispiel: « Name der Organisation » verpflichtet sich, diese Website gemäß der geltenden Gesetzgebung barrierefrei zu gestalten.
2. Adresse der Website oder Name der mobilen Anwendung
Geben Sie die genaue Adresse der Website oder den Namen der Anwendung an, für die die Barrierefreiheitserklärung gilt.
Beispiel: Diese Erklärung gilt für die Website: www.accessibility.belgium.be
3. Konformitätsstatus
Auf Grundlage eines offiziellen Audits, das vom Kontrollorgan durchgeführt wurde, wird der Konformitätsgrad der Website gemäß der Norm EN 301549 bestimmt.
Es gibt drei mögliche Konformitätsstufen:
Vollständig konform:
Eine Website oder Anwendung wird als « vollständig konform » eingestuft, wenn:
- eine konforme und aktualisierte Barrierefreiheitserklärung verfügbar ist
- die Website oder Anwendung keine Barrierefreiheitsfehler aufweist
- ein vertieften Audit durch eine vom Kontrollorgan beauftragte Barrierefreiheitsexpertin bzw. einen Experten durchgeführt wurde
Teilweise konform:
Eine Website oder Anwendung wird als « teilweise konform » eingestuft, wenn:
- eine konforme und aktualisierte Barrierefreiheitserklärung verfügbar ist
- die Website oder mobile Anwendung weniger als 50 % Barrierefreiheitsfehler aufweist
Dies ist das höchste Konformitätsniveau, das mit einer vereinfachten Kontrolle erreicht werden kann.
Nicht konform:
Eine Website oder Anwendung wird als « nicht konform » eingestuft:
- wenn kein offizielles Audit vorliegt
- und/oder keine vollständige und aktualisierte Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist
- und/oder wenn die Website mehr als 50 % Barrierefreiheitsfehler aufweist
Hinweis:
Nur eine Bewertung durch das offizielle Kontrollorgan Ihrer Verwaltungsebene (regional / gemeinschaftlich / föderal) kann bestätigen, ob eine Website oder mobile Anwendung der geltenden Gesetzgebung entspricht.
Wenn Sie noch kein offizielles Audit erhalten haben, geben Sie an: « Nicht konform aufgrund fehlenden Audits ».
4. Methode zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Geben Sie an, welche Methode zur Bewertung der Barrierefreiheit verwendet wurde.
Haben Sie einen Auditbericht vom Kontrollorgan erhalten? Geben Sie an, ob es sich um ein vereinfachtes oder ein vertieften Audit handelt, und fügen Sie zwingend einen Link zum Bericht bei, um die Konformität nachzuweisen.
Haben Sie eine Selbstbewertung durchgeführt oder einen Bericht eines privaten Dienstleisters? Sie dürfen dies angeben, um Ihre Bemühungen zu zeigen, aber beachten Sie:
Nur das offizielle Kontrollorgan Ihrer Verwaltungsebene kann die Konformität rechtsgültig bestätigen.
5. Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte
Listen Sie in verständlicher Sprache alle nicht barrierefreien Inhalte auf, die in: dem offiziellen Auditbericht, der Selbstbewertung, dem Bericht eines externen Dienstleisters
6. Zwei obligatorische Daten:
In der Barrierefreiheitserklärung müssen zwei Daten angegeben werden:
- Erstellungsdatum der Erklärung (erste Veröffentlichung)
- Datum der letzten Aktualisierung, das mindestens einmal jährlich überarbeitet werden muss
7. Kontaktdaten
Geben Sie an, an wen sich Nutzerinnen und Nutzer wenden können, um Fragen zur Barrierefreiheit zu stellen, ein Problem zu melden oder eine Beschwerde einzureichen.
Drei Eskalationsstufen sind verpflichtend:
- Erste Ansprechperson: die verantwortliche Websiteverwaltung
- Zweite Ansprechperson: die zuständige Verwaltung
- Letzte Instanz: die Ombudsstelle (föderal, regional oder gemeinschaftlich)
B. Weitere optionale, aber empfehlenswerte Informationen
1. Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten
Alternativen ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern, Informationen auf anderem Wege zu erhalten, wenn bestimmte Inhalte noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden können.
Wenn keine Alternativen vorhanden sind, geben Sie dies an und bieten Sie an, die gewünschten Informationen auf Anfrage in barrierefreier Form bereitzustellen.
2. Ein Verbesserungsplan für die Barrierefreiheit (sehr empfehlenswert).
Ein solcher Plan kann Folgendes enthalten: geplante Maßnahmen, Prioritäten, einen Zeitplan zur Behebung der identifizierten Fehler
C. Veröffentlichung der Erklärung
Die Barrierefreiheitserklärung muss leicht zugänglich sein und jederzeit eingesehen werden können.
1. Für Websites:
- Sie muss von allen Seiten aus zugänglich sein, z. B. über einen Link im Footer
- Das empfohlene Format ist HTML
- Sie muss ausschließlich der digitalen Barrierefreiheit gewidmet sein. Führen Sie sie nicht gemeinsam mit z. B. den Nutzungsbedingungen
2. Für mobile Anwendungen:
Die Erklärung muss veröffentlicht werden:
- in der Anwendung,
- UND auf der zugehörigen Website, sofern es eine gibt
- UND nach Möglichkeit auf den Downloadplattformen
Wenn eine Anwendung mit einer Website verknüpft ist, müssen zwei getrennte Erklärungen bereitgestellt werden (eine für die Website und eine für die Anwendung).
Zusammenfassung:
- Eine Barrierefreiheitserklärung ist für jede Website und jede mobile Anwendung verpflichtend
- Sie muss jährlich aktualisiert werden
- Sie muss den Konformitätsstatus, die Bewertungsmethode, nicht barrierefreie Inhalte, Kontaktangaben usw. enthalten
- Sie muss von jeder Seite der Website aus sichtbar sein (z. B. im Footer)
Fehlt eines der oben genannten Pflichtbestandteile, wird die Website als nicht konform eingestuft, unabhängig vom tatsächlichen Barrierefreiheitsniveau.