Nach den Websites sind es nun die mobilen Anwendungen öffentlicher Organisationen, die einem Accessibility-Audit unterzogen werden.

In den Durchführungsbeschlüssen der europäischen Richtlinie ist nämlich festgelegt, dass der Prüfungszeitraum für die betreffenden Applikationen zwischen dem 23. Juni und dem 22. Dezember dieses Jahres liegt. Alle betroffenen Anwendungen in allen Einheiten werden von der Abteilung für Barrierefreiheit von Bosa geprüft. Unser Ziel bleibt dasselbe: alle Informationen und Dienstleistungen der Regierung für alle Bürger zugänglich zu machen! Ein weiteres Beispiel für effektive Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen!