Belgian Web Accessibility Office

Das Belgian Web Accessibility Office ist der Name einer strategischen Steuergruppe, die die Vertreter der Organisationen zusammenbringt, die für die Umsetzung der Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet in den verschiedenen Einrichtungen des föderalen Belgiens verantwortlich sind.

Der Föderale Öffentliche Dienst BOSA wurde im Königlichen Erlass vom 5. September 2019 (nur auf Französisch oder Nederländisch) als Überwachungsstelle für die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen für den öffentlichen Sektor und mit der Festlegung der Überwachungsmethodik gemäß der Europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 beauftragt.

as Belgian Web Accessibility Office (BWAO) ist eine Steuergruppe, die vom FÖD BOSA eingerichtet und geleitet wird, um diese Aufgaben in Absprache mit den Regionen und Gemeinden ordnungsgemäß auszuführen.

  • Föderal: FÖD BOSA (Politik und Unterstützung, vertreten durch Herrn Patrick Berckmans
  • Flämische Regierung: Informatie Vlaanderen, vertreten durch Hernn Michiel Trippas
  • Föderation Wallonie - Brüssel: ETNIC, vertreten durch Frau Sandra Velarde Gonzalez
  • Region Brüssel - Hauptstadt: Equal Brussels, vertreten durch Frau Valeri Rajkovcevic
  • Wallonische Region: Agence du Numérique, vertreten durch Frau Christelle Darville
  • Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: vertreten durch Frau Marieke Gillessen

Aufgaben des BWAO

Koordination

Die BWAO-Arbeitsgruppe ist für die Koordination der Instrumente, Kontrollmethoden, Stichproben und Berichte zwischen den verschiedenen Einheiten innerhalb des föderalen Belgiens zuständig.

Informationsaustausch und bewährte Verfahren

BWAO veröffentlicht eine Reihe von Wissensartikeln mit dem Ziel, den beteiligten Organisationen und Personen nützliche Informationen über die barrierefreie Gestaltung von Webseiten, Apps und Dokumenten und über Möglichkeiten zu deren Verbesserung zur Verfügung zu stellen.

Die Europäische Kommission

Die Kommission hat die folgenden Durchführungsbeschlüsse veröffentlicht:

Bis spätestens 23. Juni 2022 wird die Kommission die Anwendung der Richtlinie überprüfen und ihre Ergebnisse in einem barrierefreien Format veröffentlichen. Bei dieser Überprüfung wird sie die Berichterstattungen der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der Überwachung und die Anwendung des Durchsetzungsverfahrens berücksichtigen. Außerdem wird sie die weitere Relevanz der ausgeschlossenen Inhalte bewerten.

Am 23. Dezember 2021 und im Anschluss daran alle drei Jahre muss Belgien der Kommission einen Monitoringbericht vorlegen.