1.2.5 Audiobeschreibung (aufgezeichnet) (AA)

Achtung: Dieses Erfolgskriterium ist eine Verschärfung des Kriteriums 1.2.3 Audiobeschreibung oder Medienalternative (vorab aufgezeichnet).

Die Audiobeschreibung ist für alle (vorab aufgenommenen) Videos obligatorisch, auch wenn es für die Videodatei eine Medienalternative gibt - wie z. B. eine Transkription.

 

Separate Audiospur oder gemischt?

Die WCAG schreibt nicht vor, ob die Audiobeschreibung in einer separaten Audiospur verfügbar sein soll oder bereits in die Videodatei selbst eingemischt sein soll. Wenn die Audiobeschreibungen eingemischt werden, können sie nicht ausgeschaltet werden und es werden zwei separate Videos benötigt. Wir empfehlen die Verwendung eines Videoplayers, der es dem Benutzer ermöglicht, die Audiobeschreibung ein- und auszuschalten.

Die Audiobeschreibung richtet sich an Sehbehinderte und Blinde, die einige der Informationen verpassen, wenn niemand etwas darüber sagt. Deshalb wird in den Soundtrack, zwischen den Dialogen, eine zusätzliche Kommentarstimme eingemischt. Die Stimme beschreibt Handlungen, Orte, Körpersprache, Gesichtsausdrücke und andere Dinge, die benötigt werden, um der Geschichte zu folgen.