Der FÖD BOSA strebt danach, seine Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen (nur auf Niederländisch oder Franzözisch) zur Umsetzung der *Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zugänglich zu machen.
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit findet auf der Webseite accessibility.belgium.be Anwendung.
Status der Einhaltung
Zum Zeitpunkt der Überprüfung entspricht diese Webseite vollständig den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA. Wir sind bestrebt, diesen Status beizubehalten und warten auf eine formelle Überprüfung der Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 16.9.2019 erstellt.
Die WCAG-Konformität wurde in Zusammenarbeit mit einem von der IAAP akkreditierten Experten für Web Accessibility realisiert, eine formellere Überprüfung (auf Niederländisch) wurde in Auftrag gegeben und wird auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden.
Die Erklärung zur barrierefreien Gestaltung des Zugangs wurde zuletzt am 20.01.2021 überarbeitet.
Feedback und Kontaktdaten
Für alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Webseite Accessibility.belgium.be können Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail erreichen.
Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung der Konformität
Für den Fall eines Konflikts in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie haben wir ein angemessenes und wirksames Verfahren eingerichtet, um die Einhaltung gemäß Artikel 9 der Richtlinie sicherzustellen.
In Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass vom 3. September 2019 stellen wir sicher, dass es möglich ist, ein angemessenes und einfaches Verfahren anzuwenden, um die Einhaltung des Gesetzes vom 19. Juli 2018 im Hinblick auf die in den Artikeln 4 und 5 sowie in Artikel 7 Absatz 1 der europäischen Richtlinie festgelegten Anforderungen zu gewährleisten. Mit dieser Verordnung stellen wir insbesondere die effiziente Verwaltung der eingegangenen Anmeldungen oder Anträge gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und die Kontrolle der Bewertung gemäß Artikel 5 sicher.
Bei www.accessibility.belgium.be können Sie sich im Falle einer ausbleibenden oder unbefriedigenden Antwort per Feedback an den Föderalen Ombudsmann wenden:
Leuvenseweg 48 bus 6
1000 Brüssel
Alle Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie über diesen Link auf unserer Seite.