FÖD BOSA, verpflichtet sich, diese Website in Übereinstimmung mit der folgenden Gesetzgebung zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von Organisationen des öffentlichen Sektors.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für :

Grad der Einhaltung

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Verstöße und Ausnahmen teilweise den Anforderungen, wie unten beschrieben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Es wurde ein internes Zugänglichkeitsaudit durchgeführt. Diese Prüfung war eine vereinfachte Analyse. Sie können den Bericht hier lesen: https://scan.accessibility.belgium.be/de/report/2024/accessibility.belgium.be

Nicht-zugänglicher Inhalt

Die Prüfung ergab keine nicht zugänglichen Inhalte.

Allerdings kann nur ein gründliches Audit diese Website als vollständig konform erklären.

Vorgeschlagene Alternativen

Da kein Inhalt unzugänglich ist, gibt es keine Alternative.

Kontaktdaten

Wenn Sie Fragen oder Gedanken zur Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, wenden Sie sich an :

Für alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Webseite Accessibility.belgium.be können Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail erreichen.

Wenn der oben genannte Dienst nicht reagiert, können Sie sich an die folgende Kontrollstelle wenden:

Für den Fall eines Konflikts in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie haben wir ein angemessenes und wirksames Verfahren eingerichtet, um die Einhaltung gemäß Artikel 9 der Richtlinie sicherzustellen.

In Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass vom 3. September 2019 stellen wir sicher, dass es möglich ist, ein angemessenes und einfaches Verfahren anzuwenden, um die Einhaltung des Gesetzes vom 19. Juli 2018 im Hinblick auf die in den Artikeln 4 und 5 sowie in Artikel 7 Absatz 1 der europäischen Richtlinie festgelegten Anforderungen zu gewährleisten. Mit dieser Verordnung stellen wir insbesondere die effiziente Verwaltung der eingegangenen Anmeldungen oder Anträge gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und die Kontrolle der Bewertung gemäß Artikel 5 sicher.

Bei www.accessibility.belgium.be können Sie sich im Falle einer ausbleibenden oder unbefriedigenden Antwort per Feedback an den Föderalen Ombudsmann wenden:

Leuvenseweg 48 bus 6
1000 Brüssel

contact@federaalombudsman.be

Webseite föderalen Ombudsmann

Alle Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie über diesen Link auf unserer Seite.

Plan zur Verbesserung

Wir werden uns bemühen, ständig Inhalte zu veröffentlichen, die der Norm EN301549 entsprechen.

Diese Erklärung wurde am 16/09/2019 vorbereitet.

Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 31/01/2024 statt.