Regierungs-Websites, Intranet, Extranet, Online- und mobile Anwendungen müssen bis zum 23. September 2020 zugänglich sein, um der EU-Richtlinie zu entsprechen, unabhängig davon, wann sie online gegangen sind. 

Voraufgezeichnete (nicht live) Audio- und Videoinhalte, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht werden, müssen sofort nach ihrer Erstellung zugänglich sein. 

Mobile Anwendungen müssen bis zum 22. Juni 2021 den Zugänglichkeitsstandards entsprechen. 

Um zu erklären, dass Ihre Website zugänglich ist, müssen Sie daher die Erklärung über die Zugänglichkeit vor diesem Datum veröffentlichen.